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Die Gesellschaften der CS Holding schließen mit jedem Kunden einen individuellen Vertrag über die Tätigkeiten ab, die den Vertragsgegenstand bilden und welche die Objektspezifizierung und geleistete Tätigkeiten widerspiegeln. Der Vertrag wird in der Regel auf unbestimmte Frist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, bzw. im Einvernehmen der Vertragsparteien, abgeschlossen.
Der Preis wird im Einvernehmen der Vertragsparteien festgesetzt, wobei in dem vereinbarten Preis alle Lohnkosten, gesetzliche Abgaben, Ausstattung, Bewaffnung, technische Hilfsmittel und die mit dem Arbeitsgesetzbuch zusammenhängenden Kosten eingeschloßen sind.
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